Hier findet Ihr stets aktuelle Neuigkeiten über uns und unsere Leistungen.
Für alle die den
Motorradführerschein machen
Wir bieten unseren Zweirad-Fahrschülern in Zusammenarbeit mit Louis dem Motorradzubehör-Spezialisten einen besonderen Service an . Nach der Anmeldung zum Zweirad-Führerschein für die Klasse M - A1 - A begr. oder A unbegr. erhält jeder Fahrschüler einen Warengutschein von Louis über einen Wert von 25€ !
Wann ist der Führerschen weg ?
Viele Verkehrsdelikte lassen sich durch ein Aufbauseminar oder andere Maßnahmen wieder „reparieren".
Ganz sicher in den Zug steigen kannst du, wenn:
In Deutschland müssen sich Fahranfänger nach Bestehen ihres Führerscheins zwei Jahre "auf Probe" im Straßenverkehr bewähren.Das ganze nennt sich Probezeit. Wichtige Regeln der Probezeit und was ihr euch auf keinen Fall leisten dürft.
WIE LANGE DAUERT DIE PROBEZEIT ?
Ohne schwerwiegende Verkehrverstöße ist die Probezeit nach zwei Jahren überstanden. Wer sich in dieser Zeit jedoch einen schweren Verstoß leistet, dem
droht ein Aufbauseminar (Kosten rund 199 - 600 Euro) und die Verdoppelung der Probezeit auf vier Jahre.
WELCHE VERGEHEN BEDROHEN DEN
FÜHRERSCHEIN ?
Jeder Verkehrsverstoß, der während der Probezeit ins Verkehrszentral-
register eingetragen wird, hat zwingend die Anordnung eines Aufbaukurses und die Verlängerung der Probezeit um zwei Jahre zur Folge. Als Faustregel für solch kritische Verstöße gilt: Sie haben
mindestens ein Bußgeld von 40 Euro zur Folge und es winkt mindestens ein Punkt in Flensburg. Wenn es Punkte gibt, muss man grundsätzlich zum Aufbauseminar.
Schlechte Karten hast du zum Beispiel: - bei falschem Überholen
- bei Rotlichverstößen
- einer Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit um mehr als 20 km/h
- ungenügendem Sicherheitsabstand bei
Geschwindigkeiten von mehr als 80 km/h - aber auch bei mehrfachen erheblichen
technischen Mängeln am Fahrzeug .Grundsätzlich unterscheidet der Gesetzgeber nochmals zwischen A- und B-Delikten, die verschieden sanktioniert werden. So zählt die Missachtung der Vorfahrtsregeln zu
den A-Delikten, technische Mängel am Auto zu den B-Delikten .Bei B-Delikten führt erst ein zweiter Verstoß zum Aufbauseminar und einer verlängerung der Probezeit